Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit / des Jobcenters
Der Aktivierungs- und
Vermittlungsgutschein (AVGS)
Ziel des AVGS
Voraussetzungen
Wo beantragen Sie ihn?
Wo lösen Sie ihn ein?
Er stellt eine schriftliche Förderzusage des Kostenträgers (Agentur für Arbeit / Jobcenter) dar. Dieser
übernimmt die Kosten für eine Maßnahme zur Förderung der Aktivierung und beruflichen Eingliede-
rung bei einem zertifizierten Träger (MAT) wie dem GBV Guben e.V. Sie müssen nicht selbst dafür
bezahlen.
Der AVGS wird Ihnen für die Teilnahme an einer zugelassenen Maßnahme ausgehändigt. In ihm sind
Maßnahmeziele und -inhalte konkret beschrieben. Er berechtigt zur Auswahl eines Trägers, der
diese Maßnahme durchführt und ist zeitlich befristet, regional begrenzt und auf die in Frage kom-
mende Unterstützungsleistung beschränkt.
Mit den Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung erhalten Sie eine individuelle
Förderleistung, die Ihre passgenaue Eingliederung unterstützt.
Er kann beim Zuständigen Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters persönlich
beantragt werden. Es handelt sich dabei um eine sogenannte „Kann“-Leistung, es besteht also kein
Rechtsanspruch. Um einen AVGS zu erhalten, müssen Sie mindestens eine dieser Voraussetzungen
erfüllen:
•
Sie sind ausbildungssuchend
•
Sie sind arbeitssuchend oder von Arbeitslosigkeit bedroht
•
Sie sind Ausländerin oder Ausländer mit Aufenthaltsgestattung oder Bescheinigung über die
Meldung als Asylsuchender, mit guter Bleibeperspektive (herkunftslandabhängig) und dürfen
aufgrund § 61 des Asylgesetzes keine Erwerbstätigkeit ausüben (Regelung bis 31.12.2018)
Zu den von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitssuchenden zählen auch:
•
Berufsrückkehrende (§ 20 SGB III)
•
Hochschulabsolventinnen/Hochschulabsolventen
•
Selbständige
•
in Transfer- oder Auffanggsellschaften Beschäftigte
Den AVGS können Sie bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter beantra-
gen. Vereinbaren Sie mit Ihrem Sachbearbeiter einen Termin, um Ihr Anliegen zu besprechen.
Den AVGS können Sie bei einem zertifizierten Bildungsträger, der Ihren Kurs anbietet, einlösen.
Informationen dazu erhalten Sie z.B. auf unserer Homepage oder unseren ausliegenden Kurs-Flyern.
Wenn Sie sich für eines unserer Kursangebote entscheiden, legen Sie bitte Ihren Aktivierungs- und
Vermittlungsgutschein rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme vor.