Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit / des Jobcenters
      Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)     Ziel des AVGS     Voraussetzungen     Wo beantragen Sie ihn?    Wo lösen Sie ihn ein?
Er stellt eine schriftliche Förderzusage des Kostenträgers (Agentur für Arbeit / Jobcenter) dar. Dieser übernimmt die Kosten für eine Maßnahme zur Förderung der Aktivierung und beruflichen Eingliede- rung bei einem zertifizierten Träger (MAT) wie dem GBV Guben e.V.  Sie müssen nicht selbst dafür bezahlen. Der AVGS wird Ihnen für die Teilnahme an einer zugelassenen Maßnahme ausgehändigt. In ihm sind Maßnahmeziele und -inhalte konkret beschrieben. Er berechtigt zur Auswahl eines Trägers, der diese Maßnahme durchführt und ist zeitlich befristet, regional begrenzt und auf die in Frage kom- mende Unterstützungsleistung beschränkt. Mit den Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung erhalten Sie eine individuelle Förderleistung, die Ihre passgenaue Eingliederung unterstützt. Er kann beim Zuständigen Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters persönlich beantragt werden. Es handelt sich dabei um eine sogenannte „Kann“-Leistung, es besteht also kein Rechtsanspruch. Um einen AVGS zu erhalten, müssen Sie mindestens eine dieser Voraussetzungen erfüllen: Sie sind ausbildungssuchend Sie sind arbeitssuchend oder von Arbeitslosigkeit bedroht Sie sind Ausländerin oder Ausländer mit Aufenthaltsgestattung oder Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender, mit guter Bleibeperspektive (herkunftslandabhängig) und dürfen aufgrund § 61 des Asylgesetzes keine Erwerbstätigkeit ausüben (Regelung bis 31.12.2018) Zu den von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitssuchenden zählen auch: Berufsrückkehrende (§ 20 SGB III) Hochschulabsolventinnen/Hochschulabsolventen Selbständige in Transfer- oder Auffanggsellschaften Beschäftigte Den AVGS können Sie bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter beantra- gen. Vereinbaren Sie mit Ihrem Sachbearbeiter einen Termin, um Ihr Anliegen zu besprechen. Den AVGS können Sie bei einem zertifizierten Bildungsträger, der Ihren Kurs anbietet, einlösen. Informationen dazu erhalten Sie z.B. auf unserer Homepage oder unseren ausliegenden Kurs-Flyern. Wenn Sie sich für eines unserer Kursangebote entscheiden, legen Sie bitte Ihren Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme vor.
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