Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit und des Jobcenters
Der Bildungsgutschein Ziel des Bildungsgutscheins Voraussetzungen Wo beantragen Sie ihn? Wo lösen Sie ihn ein?
Er stellt eine schriftliche Zusage des Kostenträgers (Agentur für Arbeit / Jobcenter) dar. Dieser über-nimmt die Kosten für eine berufliche Weiterbildung bei einem zertifizierten Bildungsträger wie dem GBV Guben e.V. Der Teilnehmer muss nicht selbst dafür bezahlen.Im Bildungsgutschein, der für den Teilnehmer persönlich ausgestellt ist, wird die Fortbildungsmaß-nahme und die Gültigkeitsdauer benannt. Außerdem unterliegt er regionalen Beschränkungen, das heißt Ort bzw. Umkreis für die Weiterbildungsmaßnahme sind festgelegt.Der Teilnehmer soll mit der Weiterbildung ein vorgegebenes Bildungsziel bzw. eine bestimmte Qua-lifikation erreichen. Das ist auf dem Bildungsgutschein genau festgehalten. Die passende Weiterbildungsmaßnahme und den Anbieter kann sich der Antragsteller selbst aussuchen.Er kann beim Zuständigen Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters persönlich beantragt werden. Es handelt sich dabei um eine sogenannte „Kann“-Leistung, es besteht also kein Rechtsanspruch. Um einen Bildungsgutschein zu erhalten, müssen Sie mindestens eine dieser Vor-aussetzungen erfüllen:•Sie sind arbeitssuchend•Sie sind von Arbeitslosigkeit bedroht•Sie benötigen die Fortbildung für Ihre berufliche Eingliederung•Sie benötigen die Fortbildung zur Sicherung Ihres ArbeitsplatzesDen Bildungsgutschein können Sie bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcen-ter beantragen. Vereinbaren Sie mit Ihrem Sachbearbeiter einen Termin, um Ihren Fortbildungs-wunsch zu besprechen. Sie sollten hier bereits eine klare Vorstellung davon haben, inwieweit die Fortbildung Ihre berufliche Situation bzw. Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern würde. Den Bildungsgutschein können Sie bei einem zertifizierten Bildungsträger, der Ihren Kurs anbietet einlösen. Informationen dazu erhalten Sie z.B. auf dem Portalfür berufliche Aus- und Weiterbil-dung der Agentur für Arbeit.Wenn Sie sich für eines unserer Weiterbildungsangebote entscheiden, legen Sie bitte Ihren Bil-dungsgutschein rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme vor.